Die Geschichte der Wasser-Grundgebühr

Die Hebesätze für 2023 beinhalten auch eine neue Wasser-Grundgebühr in der Höhe von 70€. Diese Grundgebühr tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und  ersetzt eine erst 2020 eingeführte Wasserbereitstellungsgebühr, die sogenannte Servicepauschale.
Für Anschlussbesitzer:innen bedeutet die neue Grundgebühr Mehrkosten von 10€ pro Jahr und Anschluss. Und das, obwohl die Kosten für Absperrventile (Schieber), welche bisher mit circa 30€ pro Jahr und Anschluss in der Servicepauschale enthalten waren, in die neue Grundgebühr gar nicht mehr eingerechnet werden …

Ein Rückblick

In der Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2021 wurde von den Gemeinderät:innen der ÖVP gegen die Stimmen von SPÖ, BBfR und FPÖ eine neue Wasserleitungsordnung beschlossen. Aufgrund der Bestimmungen dieser Wasserleitungsordnung müssen Anschlussbesitzer:innen die gesamten Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Anschlussleitung und sämtlicher dazugehöriger Einrichtungen (wie insbesondere Einrichtungen zur Drucksteigerung, Wasserzähler und Hauptabsperrventil) sowie die Kosten für die Wiederherstellung von bestehenden Anlagen, die im Zuge der Anschlusserrichtung beeinträchtigt wurden, selber tragen. Schon im Jänner 2020 wurden im Zuge der Anpassung der jährlichen Hebesätze die Wasserbezugsgebühren um eine jährliche Servicepauschale in der Höhe von 60 Euro erweitert. Der damalige Bürgermeister drängte vor allem wegen der steigenden Instandhaltungskosten der Wasserzuleitungen von der Hauptwasserleitung bis zur Grundstücksgrenze der Endabnehmer:innen auf die Einführung dieser zusätzlichen Gebühr, die auch bei Nichtnutzung eines Anschlusses fällig ist. Die Kostenanteile für die Absperrventile wurden vom Umweltausschuss mit circa 30€ pro Jahr und Anschluss berechnet und in die Servicepauschale aufgenommen. Vor Einführung der Servicepauschale wurden die Kosten für die Schieber immer von der Gemeinde getragen.

Budget 2022 vom Gemeinderat abgelehnt!

Mit der Umsetzung der neuen Wasserleitungsordnung wurden den Gemeindebürger:innen aufgrund der bereits vorab eingeführte Servicepauschale die Kosten für die Absperrventile nun doppelt in Rechnung gestellt. Die BBfR hat damals vergeblich verlangt, dass die kurz davor eingeführte Servicepauschale ersatzlos wieder gestrichen wird.
SPÖ, BBfR und FPÖ versuchten in der Folge die Mehrheitsfraktion mehrfach davon zu überzeugen die ungerechtfertige Doppelverrechung von Gebühren durch die Gemeinde zu beenden und eine Lösung ohne weitere Kostensteigerungen für die Bürger:innen Rainbachs finden. Doch bei der Mehrheitsfration sah man keine Notwendigkeit sich in dieser Sache zu bewegen. Höhepunkt in diesem politischen Diskurs war die Ablehnung der Hebesätze für das Jahr 2022 durch den Gemeinderat, wo sogar ein Mandatar der ÖVP den Hebesätzen die Zustimmung verweigerte. Die Gemeinde Rainbach stand damit – zumindest zu Jahresbeginn 2022 – ohne ein ordentliches Budget da.

Land OÖ hebt Beschluss auf

Im Laufe des Jahres 2022 gab es dann aufgrund von Zugeständnissen wegen der Ablehnung des Budgets doch ein wenig Bewegung in der Causa Doppelverrechnung. Auf Drängen von SPÖ, BBfR und FPÖ wurde im Gemeinderat letztendlich eine Neufassung der Wasserleitungsordnung beschlossen. Die Kosten für die Absperrventile sollten weiterhin über die Servicepauschale eingehoben werden können.
Leider wurde dieser Beschluss vom Land OÖ jedoch wieder aufgehoben. Eine Entrichtung von Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Anschlussleitung und sämtlicher dazugehöriger Einrichtungen über eine Servicepauschale wäre in den Bestimmungen des Oö Wasserversorgungsgesetzes leider nicht vorgesehen. Nun musste also jene Version der Wasserleitungsordnung, welche 2021 die ungerechtfertigte Doppelverrechung auslöste, durch den Gemeinderat wieder in Kraft gesetzt werden…
Um doch noch eine gute Lösung für die Gebührenzahler:innen zu erreichen setzte sich die BBfR in der Folge intensiv dafür ein, dass der Umweltauschuss sich noch einmal mit dem Thema Doppelverrechung beschäftigen sollte, um vielleicht doch noch eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden. Aufgrund der Bestimmungen der Wasserleitungsordnung erwartete sich die Bürger:innenbewegung, dass der Umweltausschuss zumindest die Kosten für die Absperrventile aus der Servicepauschale herausnehmen würde, was in etwa eine Halbierung der bisherigen Servicepauschale bedeutet hätte.

Keine Doppelverrechnung mehr, aber ...

Die Mehrheitsfraktion hatte aber nie eine Reduzierung der Servicepauschale vorgesehen. Im Gegenteil! Im Umweltauschuss wurde ein neues Konzept für eine Gebühr zur Wasserbereitstellung vorgestellt. Es gibt zukünftig keine Servicepauschale mehr, dafür aber eine neue Wasser-Grundgebühr. Und diese Grundgebühr wurde selbstverständlich so definiert, dass die Kostenanteile für die Absperrventile darin jetzt nicht mehr eingerechnet werden. Die ÖVP hat die ungerechtfertige Doppelverrechnung damit zwar aus der Welt geschafft, aber Anschlussbesitzer:innen müssen künftig nicht mehr 60€ pro Jahr und Anschluss für die Waserbereitstellung auf den Tisch legen, sondern 70€. Und falls man das “Glück” hat, dass die Absperrventile beim eigenen Anschluss einmal gewechselt werden müssen, darf man die Schieber sowie die anfallenden Grabungskosten auch noch selbst zahlen…
Zur Information: die Materialkosten betragen aktuell circa 900€. Die BBfR empfiehlt allen Anschlussbesitzer:innen ein Gespräch mit dem Haushaltsversicherer des Vertrauens zu suchen, um abzuklären, ob Teile dieser potentiellen Kosten durch die Haushaltsversicherung abgedeckt werden können.

BBfR ... denkt laut!

Viele Menschen in Rainbach haben schon jetzt mit den zuletzt stark gestiegenen Kosten für Gas und Strom zu kämpfen. Daher ist es aus Sicht der BBfR besonders befremdlich, dass die Mehrheitsfraktion nicht einmal ansatzweise versucht hat, eine gute Lösung in der Causa Doppelverrechnung von Gebühren für die Anschlussbesitzer:innen zu finden. Aus Sicht der BBfR sollten die Gebühren sozial verträglich, fair und leistbar gestaltet werden.
Die Bürger:innenbewegung ist mit der neuen Wasser-Grundgebühr in dieser Form jedenfalls nicht einverstanden und hat auch aus diesem Grund die Hebesätze für das Budget 2023 im Gemeinderat nicht mitgetragen.